TV Papenburg

Mitgliedschaft

Mtl. Beiträge

Die Berechnung der Beiträge erfolgt tagesgenau ab dem Eintrittsdatum / Annahme der Onlineanmeldung.

Die Beiträge werden per Sepa-Lastschriftverfahren monatlich im Voraus jeweils am Monatsanfang eingezogen. Andere Zahlungsmethoden sind nicht möglich.

* Ermäßigter Beitrag
Schüler ab 18 Jahre, Auszubildende, Studenten, Absolventen eines „Freiwilligen Sozialen Jahres“ oder „Bundesfreiwilligendienstes“ erhalten eine Beitragsermäßigung, wenn bei Anmeldung bzw. ab Erreichen des 18. Lebensjahres ein entsprechender Nachweis in der Geschäftsstelle vorgelegt wird; dies gilt auch bei Familienmitgliedschaften. Die Bescheinigung wird ab dem Folgemonat nach Einreichung berücksichtigt. Gutschriften werden nicht erteilt.
Die Ermäßigung gilt maximal bis zum 25. Lebensjahr. Liegt kein Nachweis vor, wird der Beitrag für eine Einzelmitgliedschaft für Erwachsene erhoben.

Online-Anmeldung

Beitragserhebung

Rechnungsstellung:
Die Rechnungen werden immer am 25. des Vormonates – Bei Registrierung in der TV-App “KURABU” können die Rechnungen im Mitgliedsaccount eingesehen werden.

Fälligkeit der Beiträge:
Der Beitrag ist jeweils zum 1. des Monats im Voraus fällig.

Einzug der Beiträge:
Monatlich im Voraus – jeweils am Anfang des Monats.

Gesetzliche Vertreter verpflichten sich, für die aus der Mitgliedschaft der Kinder entstehenden Beitragsverpflichtungen einzustehen.

Konto-, Namens- und Adressänderungen bitten wir umgehend dem Verein mitzuteilen oder im Mitgliederportal / in der App unter “Mein Profil” oder “Rechnungsinfos” zu ändern.

Aufnahme und Kündigung

Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft im TV Papenburg ist nur zum 31.12. eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich, d. h. bis spätestens zum 30.09. für das entsprechende Jahr.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Die Kündigung der verschiedenen Zusatzbeiträge ist jeweils zum Ende des laufenden Monats möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Die Kündigungsbestätigung erfolgt nur per E-Mail bzw. wird in “KURABU” im Profil” unter persönliche Dokumente” hinterlegt.

Außerordentliche Kündigung:

  • Bei Umzug in einen Ort, der mindestens 45 km von Papenburg entfernt ist, kann der Austritt zum Monatsende erfolgen.
    Ein Nachweis, wie z.B. die Meldebescheinigung oder eine Kopie des neuen Mietvertrages, muss der Kündigung beigefügt werden. Sollte dieser bei Kündigung noch nicht vorliegen, wird zunächst der Austritt zum Jahresende angenommen. Sobald die Bescheinigung dem TV Papenburg vorliegt, wird der Austritt gemäß des Eingangsdatuems des Nachweises geändert.
  • Bei ärztlicher Bescheinigung, wenn ein Arzt dem Mitglied bestätigt, dass in keinster Weise mehr Sport betrieben werden darf.
    Auch in diesem Fall erfolgt Austritt zum Monatsende.
  • Bei Tod

Gebühren

Mahngebühren:

Sollten die fälligen Beiträge nicht fristgerecht gezahlt werden oder bei Rücklastschriften (z.B. mangels Kontodeckung oder bei unberechtigtem Widerspruch) wird ein Mahnverfahren in die Wege geleitet.

Für diesen Mehraufwand berechnen wir folgende Gebühren:
 1. Mahnung nach 14 Tagen: 4,- €
 2. Mahnung nach 28 Tagen: 8,- €
Letzte außergerichtliche Mahnung nach 42 Tagen: 12,- €

 

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