TV Papenburg

Mitgliedschaft

Mtl. Beiträge

* Ermäßigter Beitrag
Schüler ab 18 Jahre, Auszubildende, Studenten, Absolventen eines „Freiwilligen Sozialen Jahres“ oder „Bundesfreiwilligendienstes“ erhalten nur dann eine Beitragsermäßigung, wenn bei Anmeldung bzw. ab Erreichen des 18. Lebensjahres ein entsprechender Nachweis in der Geschäftsstelle vorgelegt wird; dies gilt auch bei Familienmitgliedschaften. Die Bescheinigung muss frühzeitig vor den Rechnungsläufen eines laufenden Jahres eingereicht werden und sie sollte Angaben zur Dauer der Ausbildung beinhalten. Die Ermäßigung gilt maximal bis zum 25. Lebensjahr. Liegt kein Nachweis vor, wird der Beitrag für eine Einzelmitgliedschaft für Erwachsene erhoben.

Beitragserhebung

Die Beiträge werden am 25.02., 25.05., 25.08. und am 25.11. des jeweiligen Jahres berechnet:

25.02.: Beitrag für das 1. Quartal (Januar bis März)
25.05.: Beitrag für das 2. Quartal (April bis Juni)
25.08.: Beitrag für das 3. Quartal (Juli bis September)
25.11.: Beitrag für das 4. Quartal (Oktober bis Dezember)

Der Einzug erfolgt dann jeweils am 01.04., 01.07., 01.10. und 01.01.

Bei Rechnungszahlern per Banküberweisung ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen.

Konto-, Namens- und Adressänderungen bitten wir umgehend dem Verein mitzuteilen!

Aufnahme und Kündigung

Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft im TV Papenburg ist nur zum 31.12. eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich, d. h. bis spätestens zum 30.09. für das entsprechende Jahr.

Die Kündigung muss schriftlich oder persönlich in der Geschäftsstelle erfolgen.

Die Kündigung der verschiedenen Zusatzbeiträge ist jeweils zum Monatsende möglich, muss aber auch schriftlich oder persönlich in der Geschäftsstelle erfolgen.

Die Kündigungsbestätigung wird im Mitgliederportal in Ihrem Account unter „persönliche Dokumente“ hinterlegt.

Gebühren

Mahngebühren:
Sollten die fälligen Beiträge nicht fristgerecht gezahlt werden, so dass ein Mahnverfahren in die Wege geleitet werden muss, berechnen wir eine Mahngebühr von 5,- €.

Bearbeitungsgebühr für Zahler per Banküberweisung:
Wenn die Beiträge nicht per Sepa-Lastschriftverfahren ausgeglichen werden, sondern die Möglichkeit „Banküberweisung“ gewählt wurde, berechnen wir pro Rechnung eine Bearbeitungsgebühr von 5,- €.

Bankgebühren bei Rücklastschrift:
Bei Rücklastschriften (z. B. mangels Kontodeckung oder bei Widerspruch) berechnet die Bank eine Bearbeitungsgebühr pro Rücklastschrift. Diese Kosten berechnen wir dem Mitglied bzw. dem Zahler.

Online-Anmeldung