Anmeldung Zusatzbeitrag

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Besteht schon eine Mitgliedschaft im TVP?

Die Kündigung der Zusatzbeiträge ist jeweils zum 01. des darauffolgenden Monats möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Bei Minderjährigen ist die Unterschrift beider Elternteile bzw. des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Gesetzliche Vertreter verpflichten sich, für die aus Mitgliedschaft der Kinder entstehenden Beitragspflichten einzustehen.

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