TV Papenburg

Mitgliedschaft

Mtl. Beiträge

Die Berechnung der Beiträge erfolgt tagesgenau ab dem Eintrittsdatum / Annahme der Onlineanmeldung.

Die Beiträge werden rückwirkend pro Quartal per Sepa-Lastschriftverfahren eingezogen. Andere Zahlungsmethoden sind nicht möglich.

* Ermäßigter Beitrag
Schüler ab 18 Jahre, Auszubildende, Studenten, Absolventen eines „Freiwilligen Sozialen Jahres“ oder „Bundesfreiwilligendienstes“ erhalten nur dann eine Beitragsermäßigung, wenn bei Anmeldung bzw. ab Erreichen des 18. Lebensjahres ein entsprechender Nachweis in der Geschäftsstelle vorgelegt wird; dies gilt auch bei Familienmitgliedschaften. Die Bescheinigung muss frühzeitig vor den Rechnungsläufen eines laufenden Jahres eingereicht werden und sie sollte Angaben zur Dauer der Ausbildung beinhalten. Die Ermäßigung gilt maximal bis zum 25. Lebensjahr. Liegt kein Nachweis vor, wird der Beitrag für eine Einzelmitgliedschaft für Erwachsene erhoben.

Beitragserhebung

Die Beiträge werden am 25.02., 25.05., 25.08. und am 25.11. des jeweiligen Jahres berechnet:

25.02.: Beitrag für das 1. Quartal (Januar bis März)
25.05.: Beitrag für das 2. Quartal (April bis Juni)
25.08.: Beitrag für das 3. Quartal (Juli bis September)
25.11.: Beitrag für das 4. Quartal (Oktober bis Dezember)

Der Einzug erfolgt dann jeweils am 01.04. rückwirkend für das 1. Quartal, am 01.07. rückwirkend für das 2. Quartal, am 01.10. rückwirkend für das 3. Quartal und am 01.01. des Folgejahres für das 4. Quartal.

Gesetzliche Vertreter verpflichten sich, für die aus der Mitgliedschaft der Kinder entstehenden Beitragsverpflichtungen einzustehen.

Konto-, Namens- und Adressänderungen bitten wir umgehend dem Verein mitzuteilen oder im Mitgliederportal / in der App unter “Mein Profil” oder “Rechnungsinfos” zu ändern.

Aufnahme und Kündigung

Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft im TV Papenburg ist nur zum 31.12. eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich, d. h. bis spätestens zum 30.09. für das entsprechende Jahr.

Die Kündigung muss schriftlich oder persönlich in der Geschäftsstelle erfolgen.

Die Kündigung der verschiedenen Zusatzbeiträge ist jeweils zum Monatsende möglich, muss aber auch schriftlich oder persönlich in der Geschäftsstelle erfolgen.

Die Kündigungsbestätigung erfolgt nur per E-Mail bzw. wird im Mitgliederportal in Ihrem Account unter “persönliche Dokumente” hinterlegt.

Außerordentliche Kündigung:

  • Bei Umzug in einen Ort, der mindestens 45 km von Papenburg entfernt ist, kann der Austritt zum Monatsende erfolgen.
    Ein Nachweis, wie z.B. die Meldebescheinigung oder eine Kopie des neuen Mietvertrages, muss der Kündigung beigefügt werden. Sollte dieser bei Kündigung noch nicht vorliegen, wird zunächst der Austritt zum Jahresende angenommen. Sobald die Bescheinigung dem TV Papenburg vorliegt, wird der Austritt gemäß des Eingangsdatuems des Nachweises geändert.
  • Bei ärztlicher Bescheinigung, wenn ein Arzt dem Mitglied bestätigt, dass in keinster Weise mehr Sport betrieben werden darf.
    Auch in diesem Fall erfolgt Austritt zum Monatsende.
  • Bei Tod

Gebühren

Mahngebühren:

Sollten die fälligen Beiträge nicht fristgerecht gezahlt werden oder bei Rücklastschriften (z.B. mangels Kontodeckung oder bei unberechtigtem Widerspruch) wird ein Mahnverfahren in die Wege geleitet.

Für diesen Mehraufwand berechnen wir folgende Gebühren:
 1. Mahnung nach 14 Tagen: 4,- €
 2. Mahnung nach 28 Tagen: 8,- €
Letzte außergerichtliche Mahnung nach 42 Tagen: 12,- €

 

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